Ziffer 4.4.2 der Brandschutzrichtlinie 12-15 Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz schreibt vor, dass Dekorationsmaterial in Räumen mit Publikumsverkehr die Anforderung RF2 erfüllen müssen. Hotelzimmer fallen grundsätzlich nicht unter diese Regelung; es sei denn, es wird seitens einer zuständigen kantonalen Behörde aus anderen Gründen so verlangt.
Müssen Verdunklungsvorhänge in Hotelzimmern der Anforderung RF2 entsprechen?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB