Müssen bei Räumen, die durch eine Brandmeldeanlage überwacht werden, alle Zugänge mit Indikatoren ausgestattet sein? Ein Monteur hat mir gesagt, dies dürfe nur bei dem Zugang der Fall sein, den die Feuerwehr nutzt. In der VKF-Brandschutzrichtlinie 2015 Ziffer 3.7.4 heisst es jedoch, dass Indikatoren bei den Zugängen zu Räumen angebracht werden müssen.

Beitrag der Gebäudeversicherung Freiburg

Standort des Gebäudes

Freiburg

Nutzung

Gewerbe, Industrie

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Das Ziel dieser Lampen ist es, die Feuerwehr zum Brandherd zu leiten. Daher muss der in Interventionsrichtung erste Zugang unbedingt mit Indikatoren versehen sein. Alle anderen Zugänge dürfen zusätzlich ausgerüstet werden, müssen aber nicht.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert