Ist es möglich, in einem bestehenden Liftschacht Kälteleitungen (R410A) zu installieren (separate Verkleidung möglich). Welches sind die Anforderungen?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Hotel, bis 11 m hoch, Kanton Bern
Aus Sicht des Brandschutzes dürfen in Aufzugschächten grundsätzlich keine Fremdinstallationen angebracht werden. Auch die Bestimmungen zur Gewährleistung der Sicherheit von Aufzugsanlagen (Normreihe SN EN 81) lassen solche Installationen nicht zu.
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