In unserem Haus können die Türen ins Treppenhaus nur mit dem Hausschlüssel geöffnet werden. Wer keinen Schlüssel hat, gelangt nur über die Garage oder die Haupteingangstür rein und raus. Entspricht das den Vorschriften?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Graubünden

In Fluchtwegen müssen Türen mit Schliess-Systemen nach SN EN 179  eingesetzt werden, also solchen, die sich in Fluchtrichtung mechanisch über einen Drücker (ohne Schlüssel) betätigten lassen. Bei einer Nachrüstung in bestehenden Türen werden im Kanton Bern als Mindestmassnahme auch Zylinderdrehknöpfe akzeptiert. Ob das bei Ihnen auch möglich ist, müssen sie mit der im Kanton Graubünden zuständigen Behörde klären.

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