Objekt: Beherbergungsbetrieb [b], bis 11 m hoch, Kanton Bern
Ein Treppenhaus reicht aus. Zwei vertikale Fluchtwege sind nur gefordert, wenn es einen Raum gibt, der mit mehr als 100 Personen belegt werden kann.
Weitere Information zu Treppenhäusern und Fluchtwegen finden sie auf der Informationsplattform für Brandschutz «Heureka» unter der Nutzung «Hotel, Ferienheim/bis 11m hoch» im Thema «Flucht- und Rettungswege».