Standort des Gebäudes
Bern
Nutzung
Mehrfamilienhaus
Gebäudehöhe
11 m bis 30 m hoch
Auch für Laubengänge und Aussentreppen gelten die Bestimmungen für horizontale bzw. vertikale Fluchtwege: Sie müssen frei von Brandlasten gehalten werden und sind nicht als Abstellplatz von Fahrzeugen und Gerätschaften vorgesehen.