In einem geschlossenen Treppenhaus ist aus feuerpolizeilichen Gründen das Aufstellen von Gegenständen verboten. Wie sieht das in einem Laubengang aus? In unserem Fall kommen die Mietenden aus der Wohnung direkt ins Freie. Der Korridorbereich sowie die Treppen sind auf einer Seite offen. Dürfen dort Gegenstände wie Velos, Kinderwagen etc. abgestellt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Auch für Laubengänge und Aussentreppen gelten die Bestimmungen für horizontale bzw. vertikale Fluchtwege: Sie müssen frei von Brandlasten gehalten werden und sind nicht als Abstellplatz von Fahrzeugen und Gerätschaften vorgesehen.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert