Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m
Jede Wohnung muss grundsätzlich als Brandabschnitt ausgebildet sein, d.h. in Ihrem Fall kann das EG zusammen mit dem 1.OG zu einem Brandabschnitt zusammengefasst werden. Welche Massnahmen dadurch konkret getroffen werden müssen um die Brandschutzanforderungen zu erfüllen, muss anhand Ihrer Projektpläne und allenfalls vor Ort mit der zuständigen Brandschutzbehörde festgelegt werden. Da Sie eine Nutzungsänderung vornehmen, kann die Abklärung anhand des Baubewilligungsverfahrens geschehen. Wenn das Objekt im Kanton Bern steht, können Sie sich an den Feueraufseher der Gemeinde wenden.
Welche Anforderungen für Wohnbauten gelten, finden Sie auf Heureka, der Infoplattform für Brandschutz.