Ich wohne über Garagenboxen, welche zweckentfremdet wurden als Partyraum, Hobbyraum, Werkstatt und Lager. Es wird sehr viel geraucht und stundenlang bis spät in die Nacht gefeiert. Ausserdem werden viele Elektrogeräte geladen und der ganze Stromverbrauch dieser Räume wird allen Mietern in Rechnung gestellt. Die Feuerpolizei war kürzlich hier und hatte nichts zu beanstanden. Die Verwaltung ist von der Zweckentfremdung schon länger informiert jedoch unternimmt sie nichts. Die Autos dieser zwei Mieter stehen auch immer auf den Garagevorplätzen, da sie ja in den Garagen keinen Platz haben. Was kann man dagegen unternehmen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Wir verstehen, dass diese Situation sehr unangenehm für Sie ist. Das Untersagen der zweckentfremdenden Nutzungen wird sich nicht allein über die Brandschutzvorschriften durchsetzen lassen. Umnutzungen von Räumen sind grundsätzlich bewilligungspflichtig. Diesbezüglich empfehlen wir Ihnen sich direkt bei der Baubehörde (Baupolizei) Ihrer Wohngemeinde zu melden. Bei der baurechtlichen Beurteilung für die Umnutzung werden die Brandschutzvorschriften ebenfalls berücksichtigt werden müssen. Der Entscheid basiert aber grundsätzlich auf baurechtlichen Aspekten.

Wir empfehlen Ihnen ausserdem, sich mit den übrigen Mietparteien zusammenzuschliessen und bei der Verwaltung vorzusprechen. Diese könnte im Rahmen einer Hausordnung die Zweckentfremdung des Raums untersagen.