Wir verstehen, dass diese Situation sehr unangenehm für Sie ist. Das Untersagen der zweckentfremdenden Nutzungen wird sich nicht allein über die Brandschutzvorschriften durchsetzen lassen. Umnutzungen von Räumen sind grundsätzlich bewilligungspflichtig. Diesbezüglich empfehlen wir Ihnen sich direkt bei der Baubehörde (Baupolizei) Ihrer Wohngemeinde zu melden. Bei der baurechtlichen Beurteilung für die Umnutzung werden die Brandschutzvorschriften ebenfalls berücksichtigt werden müssen. Der Entscheid basiert aber grundsätzlich auf baurechtlichen Aspekten.
Wir empfehlen Ihnen ausserdem, sich mit den übrigen Mietparteien zusammenzuschliessen und bei der Verwaltung vorzusprechen. Diese könnte im Rahmen einer Hausordnung die Zweckentfremdung des Raums untersagen.