Ich wohne über Garagenboxen, welche zweckentfremdet wurden als Partyraum, Hobbyraum, Werkstatt und Lager. Was kann ich dagegen unternehmen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Zürich

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Die Situation: Direkt unter meiner Wohnung wird stundenlang bis spät in die Nacht gefeiert und viel geraucht. Ausserdem werden viele Elektrogeräte geladen und der ganze Stromverbrauch dieser Räume wird allen Mietern in Rechnung gestellt. Die Feuerpolizei war kürzlich hier und hatte nichts zu beanstanden. Die Verwaltung ist von der Zweckentfremdung schon länger informiert jedoch unternimmt sie nichts. Die Autos dieser zwei Mieter stehen auch immer auf den Garagevorplätzen, da sie ja in den Garagen keinen Platz haben. 

Wir verstehen, dass diese Situation sehr unangenehm für Sie ist. Diese zweckentfremdende Nutzung wird sich nicht allein über die Brandschutzvorschriften durchsetzen lassen. Umnutzungen von Räumen sind grundsätzlich bewilligungspflichtig. Wir empfehlen Ihnen, sich direkt bei der Baubehörde (Baupolizei) Ihrer Wohngemeinde zu melden. Bei der baurechtlichen Beurteilung für die Umnutzung werden die Brandschutzvorschriften ebenfalls berücksichtigt werden müssen. Der Entscheid basiert aber grundsätzlich auf baurechtlichen Aspekten.

Wir empfehlen Ihnen ausserdem, sich mit den übrigen Mietparteien zusammenzuschliessen und bei der Verwaltung vorzusprechen. Diese könnte im Rahmen einer Hausordnung die Zweckentfremdung des Raums untersagen.

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