Ich plane ein Schulhaus mit 4 Geschossen. Auf einem Geschoss befinden sich rund 280 Schüler, also über 1000 Schüler im ganzen Gebäude. Wie müssen die Fluchtwegbreite und Türbreiten zu den Treppenhäusern berechnet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Schule

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Es kommt darauf an, für wie viele Personen der grösste Raum im Gebäude ausgelegt ist, denn die Breite des Fluchtweges wird durch die grösste Belegung eines daran angeschlossenen Raumes definiert.

Wenn sich in dem Schulhaus gemäss Ihrem Beschrieb nur Klassenzimmer befinden, gilt Folgendes:

  • Der Fluchtweg muss mindestens 1,20 m breit sein.
  • Die Türen der Klassenzimmer zum Korridor sowie die Türen in den Fluchtwegen bis ins Freie müssen mindestens 90 cm breit sein und in Fluchtrichtung öffnen.

Falls es im Gebäude einen grösseren Saal gibt, gelten folgende Mindestanforderungen:

  • Saal für 50 bis 100 Personen: mindestens zwei Ausgänge aus dem Raum mit je 90 cm Breite; zwei voneinander unabhängige Fluchtwege (je 120 cm breit)
  • Saal für 100 bis 200 Personen: 2 Ausgänge (90 cm und 120 cm Breite) oder 3 Ausgänge (je 90 cm breit) und zwei voneinander unabhängige vertikale Fluchtwege (je 120 cm breit)
  • Saal für 200 bis 300 Personen: mehrere Ausgänge mit je 120 cm Breite

Falls die Geschossfläche über 900 m2 beträgt, sind in jedem Fall mindestens zwei separate und unabhängige vertikale Fluchtwege erforderlich, auch wenn es keinen Raum hat, der für mehr als 50 Personen ausgelegt ist.

Sie finden diese Angaben in der VKF-Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege» Ziff. 2.4.5

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