Standort des Gebäudes
Bern
Nutzung
Mehrfamilienhaus
Gebäudehöhe
11 m bis 30 m hoch
Auch wenn keine baulichen Massnahmen geplant sind, gilt neben der Besitzstandwahrung eine Sorgfalts- und Unterhaltspflicht. Die Eigentümer- und Nutzerschaften von Gebäuden sind dafür verantwortlich, dass brandschutztechnische Einrichtungen in Stand gehalten werden (vgl. VKF-Brandschutznorm 1-15 Art. 19 und 20), um die Sicherheit von Personen und Sachen zu gewährleisten.
Das heisst, dass die Fluchtwege nach dem Stand der Technik so unterhalten werden müssen, dass sie sicher genutzt werden können. Dazu gehört beispielsweise eine Kennzeichnung und Notbeleuchtung der Fluchtwege bis ins Freie sowie Notausgangsbeschläge in den Türen.