Seitens Gebäudeversicherung Bern existiert keine Vorlage ober Vereinbarung zur Regelung der Aufgabenverteilung zwischen Eigentümer- und Nutzerschaft in Bezug auf die Umsetzung und den Unterhalt von Brandschutzmassnahmen.
Der Grund ist, dass für eine solche Vereinbarung jedes Gebäude und jede Nutzung individuell und objektbezogen betrachtet werden muss. Genauso unterschiedlich wie die Bauten, Nutzungen und deren Nutzer sind die nötigen baulichen, technischen und organisatorischen Massnahmen. Deshalb ist eine einheitliche, von der Brandschutzbehörde vorgegebene Vereinbarung weder zielführend noch sinnvoll. Bei einer solchen Vereinbarung handelt es sich um eine privatrechtliche Regelung zwischen Eigentümer- und Mieterschaft.