Objekt: Einstellraum, Kanton Schwyz
Die Brandschutzvorschriften regeln nur, ob in einem Gebäude eine Sicherheitsbeleuchtung vorgeschrieben ist, die auch bei einem Stromausfall den Fluchtweg beleuchtet. Gemäss Ihrer Beschreibung gehen wir davon aus, dass die Fläche des Einstellraums weniger als 600 m2 beträgt. In diesem Fall ist eine Sicherheitsbeleuchtung nicht vorgeschrieben. Die allgemeine Beleuchtung eines Gebäudes ist nicht Gegenstand des Brandschutzes. Wir verstehen, dass die Situation unangenehm ist und empfehlen Ihnen, mit den Vermietern das Gespräch zu suchen.
Wir planen ein MFH mit EG Garagen Nebenräumen, 1.OG – 3.OG mit 5 Wohnungen. Ab wann muss eine Notbeleuchtung im Treppenhaus angebracht werden?
Bei Wohngebäuden ist eine Sicherheitsbeleuchtung im Treppenhaus nicht zwingend erforderlich. Im Fahrzeugeinstellbereich ist eine Sicherheitsbeleuchtung (Raumbeleuchtung und Kennzeichen) gefordert, soweit dieser eine Brandabschnittfläche von mehr als 600 m2 aufweist. Allerdings gilt es, auch die Ziffer 3.1.5 der Brandschutzrichtlinie 17-15 zu beachten: Gemäss dieser müssen in Räumen ohne Tageslicht sicherheitsbeleuchtete Rettungszeichen verwendet werden – somit auch in Einstellräumen mit Brandabschnittsfläche unter 600m2 und ohne Tageslicht. Führt der Fluchtweg aus dem Einstellraum durch das Treppenhaus, müssen in diesem Teil des Treppenhauses die Rettungszeichen ebenfalls sicherheitsbeleuchtet sein.