Gibt es Anforderungen an Textilien in öffentlichen Gebäuden wie Spital, Kliniken, Hotels oder Gefängnisse, zum Beispiel an die Bettwäsche?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung

Klinik, Spital

Die Brandschutzvorschriften schreiben für die meisten Textilien keine expliziten Anforderungen vor. Die Brandsicherheit muss durch Eigenverantwortung und Sorgfaltspflichten des Betreibers sichergestellt werden (vgl. VKF-Brandschutzrichtlinie 12-15 «Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz» Ziff. 3.2 und 4.1). Ob dabei zum Beispiel eine erhöhte Anforderung an Bettwäsche nötig ist, hängt unter anderem vom Brandschutzkonzept des Betriebs ab. Je nachdem, welche Aktivierungsgefahren vorhanden sind, wie zum Beispiel Kerzen oder Rauchen, müssen unterschiedliche Massnahmen ergriffen werden, um das erforderliche Sicherheitsniveau zu erreichen.

Für Dekorationen hingegen gibt es Anforderungen an die Brennbarkeit: In Räumen mit Publikumsverkehr müssen sie der Brandverhaltensgruppe RF 2 entsprechen, in Fluchtwegen der RF1 (vgl. VKF-Brandschutzrichtlinie 12-15 «Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz» Ziff. 4.4).

2 Gedanken zu “Gibt es Anforderungen an Textilien in öffentlichen Gebäuden wie Spital, Kliniken, Hotels oder Gefängnisse, zum Beispiel an die Bettwäsche?”

  1. Guten Tag

    Im Nachgang von Brandfall Montana müsste man in öffentlichen Betrieben ( Spitäler, Psych. Kliniken, Altersheime, usw. für die Textilien den Brandschutz verschärfen, da ist Wildwuchs. Es braucht eine einheitliche Regelung!
    Es passieren mehr und mehr Brandfälle in Psych. Kliniken und Altersheime, da darf man es nicht den Betreiber oder Verantwortlichen überlassen was Sie einkaufen. Da wäre eine Haftung der Verantwortlichen sinnvoll!

    1. Zu Ihrem Kommentar können wir keine inhaltliche Stellung nehmen. Als kantonale Brandschutzbehörde erlassen wir keine Brandschutzvorschriften. Diese werden von der VKF (Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen) erarbeitet und vom IOTH (Interkantonales Organ Technische Handelshemmnisse) beschlossen. Erkenntnisse aus Brandereignissen sowie neue technische und wissenschaftliche Erkenntnisse fliessen in deren Weiterentwicklung ein. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an diese Stellen.

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