Nein, gemäss der Brandschutzrichtlinie 14-15 «Verwendung von Baustoffen», Ziffer 3.2.2, müssen Wärmedämm-Verbundsysteme von Gebäuden mittlerer Höhe, deren Dämmstoffe aus brennbaren Materialien bestehen, mit einer von der VKF anerkannten oder gleichwertigen Konstruktion ausgeführt werden oder in jedem Geschoss einen umlaufenden Brandriegel aufweisen. Der Brandriegel muss aus Baustoffen der Kategorie RF1 (Schmelztemperatur ≥ 1000 °C) bestehen und mindestens 0,2 m hoch sein.
Das Einfügen eines umlaufenden Aluminiums in die Aussendämmung entspricht weder einer VKF-anerkannten oder gleichwertigen Konstruktion noch dem verlangten Brandriegel aus der Brandschutzrichtlinie.
Der Verband EPS Schweiz und der Schweizerische Maler- und Gipserunternehmerverband beschreiben in einem Stand-der-Technik-Papier, wie die Schutzziele der VKF in Bezug auf die geforderte Verhinderung der Brandausbreitung in der Fassade bei Wärmedämm-Verbundsystemen erreicht werden können. Das Dokument ist von der VKF als Stand-der-Technik-Papier (STP) anerkannt und kann unter www.epsschweiz.ch kostenlos heruntergeladen werden.