Standort des Gebäudes
Zürich
Nutzung
Mehrfamilienhaus
Gebäudehöhe
11 m bis 30 m hoch
Diese Frage muss im Gesamtkontext des Brandschutzkonzeptes beantwortet werden. Zu beachten sind insbesondere folgende Kriterien:
- Textile Beschattungen mit einer Dicke von weniger als 0,6 mm werden in der Beurteilung nicht berücksichtigt
- Die Brennbarkeit von textilen Beschattungseinrichtungen darf die Anforderungen an die Aussenwandbekleidung nicht unterlaufen. Bei Gebäuden mittlerer Höhe gelten erhöhte Anforderungen, je nach Aussenwandbekleidungssystem ist nur die Brandverhaltensgruppe RF 1 möglich.
- Hat der Laubengang nur eine Fluchtrichtung, gilt die grundsätzlich die Anforderung RF1 an die Aussenwandbekleidungen
Grundsätzlich stellt sich die Frage nach dem Zweck einer Horizontalmarkise. Ein Laubengang ist per Definition ein horizontaler Fluchtweg, womit diesem grundsätzlich keine Nutzung zugeordnet werden kann (z. B. als Balkon einer Wohnung). Objektbezogene gleichwertige Lösungen müssen in einem Brandschutzkonzept aufgezeigt und mit der zuständigen Brandschutzbehörde abgestimmt werden.