Darf bei einem Laubengang, der als horizontaler Fluchtweg dient, eine horizontale Markise für die Beschattung montiert werden? Wenn ja, gibt es Anforderungen an die Materialisierung?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Zürich

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Diese Frage muss im Gesamtkontext des Brandschutzkonzeptes beantwortet werden. Zu beachten sind insbesondere folgende Kriterien:

  • Textile Beschattungen mit einer Dicke von weniger als 0,6 mm werden in der Beurteilung nicht berücksichtigt
  • Die Brennbarkeit von textilen Beschattungseinrichtungen darf die Anforderungen an die Aussenwandbekleidung nicht unterlaufen. Bei Gebäuden mittlerer Höhe gelten erhöhte Anforderungen, je nach Aussenwandbekleidungssystem ist nur die Brandverhaltensgruppe RF 1 möglich.
  • Hat der Laubengang nur eine Fluchtrichtung, gilt die grundsätzlich die Anforderung RF1 an die Aussenwandbekleidungen

Grundsätzlich stellt sich die Frage nach dem Zweck einer Horizontalmarkise. Ein Laubengang ist per Definition ein horizontaler Fluchtweg, womit diesem grundsätzlich keine Nutzung zugeordnet werden kann (z. B. als Balkon einer Wohnung). Objektbezogene gleichwertige Lösungen müssen in einem Brandschutzkonzept aufgezeigt und mit der zuständigen Brandschutzbehörde abgestimmt werden.

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