Als gewendelt gelten alle Treppen, die einen gebogenen Lauf haben. Gemäss Ihrem Beschrieb handelt es sich bei Ihrem Bauvorhaben um ein Gebäude mittlerer Höhe. Gewendelte Treppen sind bei Wohnbauten jedoch nur bei Gebäuden geringer Höhe erlaubt (siehe Brandschutzrichtlinie 16-15 Flucht- und Rettungswege Ziffer 3.2.2). Insofern lautet die Antwort auf Ihre letzte Frage grundsätzlich auch «Nein» ‒ die Situation müsste jedoch anhand der Pläne mit der kantonal zuständigen Behörde geklärt werden.
Ab wann gilt eine Treppe als gewendelt? Darf eine Treppe im Treppenhaus (Breite: 1.20 m) zu einem Viertel gewendelt sein, wenn sie von Erdgeschoss bis Dachgeschoss verläuft und die Studiowohnung eine eigene, interne Treppe hat? Wenn das Studio als Hobbyraum genutzt wird, darf die Treppe dann vom Erdgeschoss bis ins Studio verlaufen?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB