Der heutige Musiksaal im EG unserer Schule hat nur einen Ausgang, weshalb die maximale Belegung auf 50 Personen festgelegt ist. Wir möchten im Zuge eines Umbaus einen zusätzlichen Ausgang erstellen, um die maximale Personenbelegung zu erhöhen. Wo im Raum muss dieser Ausgang angeordnet werden? Kann mit einem schriftlich festgehaltenen Bestuhlungsplan die maximale Personenbelegung nochmals erhöht werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Von Seiten Brandschutz gibt es keine Vorgaben, wo die Türen angeordnet werden müssen, solange die Fluchtwegdistanz bis zu einem sicheren Ort (horizontaler Fluchtweg oder ins Freie) von jedem Punkt im Raum aus maximal 35 m beträgt.

Ein Verein möchte die Turnhalle unseres Schulhauses benutzen, um eine Festwirtschaft einzurichten. Wie viele Personen dürfen teilnehmen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: Die Turnhalle hat eine Fläche von 280m2, ist ebenerdig und hat drei Ausgänge in die Vorhalle. Von dort hat es einen Hauptausgang aus der Sporthalle und einen kleinen Nebenausgang. Wie viele Personen dürfen sich maximal in der Halle aufhalten? Und welche Vorschriften sind betreffend Aufstellung der Tische und Stühle zu beachten?

Objekt: Turnhalle, max. 2 Stockwerke, Kanton Bern

Wie viele Personen sich in einem Festsaal aufhalten dürfen, hängt von der Anzahl und Breite der Ausgänge bzw. der Fluchtwege ab.

In der Mehrzweckhalle der Schule, in der ich arbeite, werden bei Anlässen Tische und Stühle für 330 bis 400 Personen aufgestellt. Es gibt zwei Türen: eine Doppeltür à 1,6 m Breite und einen Notausgang à 78 cm. Wie viele Personen dürfen sich in der Halle aufhalten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Schule, bis 11 m hoch, Kanton Thurgau

Für eine Belegung von 50 bis 200 Personen sind zwei Ausgänge erforderlich, wobei der eine mindestens 0,90 m und der andere mindestens 1,20 m breit sein müssen.