Wie sind die Brandschutzanforderungen für eine Autoeinstellhalle eines Einfamilienhauses definiertt? Ich möchte neben den drei Parkplätzen ein 9 Laufmeter langes Stauraumregal (mit geschlossenen Fronten) umsetzen und weiss nicht, ob dies zulässig ist.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Zürich

Nutzung

Einfamilienhaus

Gebäudehöhe

max. 2 Stockwerke

Soweit der Einstellraum kleiner als 600 m2 ist, wovon wir gemäss Ihrer Beschreibung ausgehen, darf er auch zu anderen Zwecken und zur Lagerung von Material genutzt werden. Somit spricht grundsätzlich nichts gegen Ihr Vorhaben. Bitte beachten Sie, dass es bei der Lagerung von leichtbrennbaren Flüssigkeiten Mengenbeschränkungen gibt. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Brandschutzrichtlinie 26-15 Gefährliche Stoffe.

Allgemeine Informationen zum Thema Brandschutz in Einstellräumen finden sie auf der Informationsplattform für Brandschutz Heureka.

Bitte beachten Sie:
Ihr Bauvorhaben liegt in einem Kanton, der sich nicht am Forum Brandschutz beteiligt. Unsere Antwort basiert deshalb auf den schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften. Allenfalls müssen Sie zusätzliche kantonsspezifische Anforderungen beachten.

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