In einem alten Mehrfamilienhaus befindet sich die oberste Wohnung im Dachbereich. Nun soll der Estrichboden bzw. die Wohnungsdecke der zweitobersten Wohnung gedämmt werden. Muss diese Decke brandabschnittsbildend sein? Gibt es Anforderungen an das Tragwerk des Estrichbodens?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Zürich

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Eine Geschossdecke zwischen zwei Wohnungen muss brandabschnittsbildend ausgebildet werden und es bestehen Anforderungen an den Feuerwiderstand des Tragwerks. Für Gebäude mittlerer Höhe ist die Anforderung grundsätzlich REI 60.

Welche Massnahmen bei Ihrem Objekt notwendig und verhältnismässig sind, müssen Sie mit der örtlich zuständigen Brandschutzbehörde klären.

 

Bitte beachten Sie:
Ihr Bauvorhaben liegt in einem Kanton, der sich nicht am Forum Brandschutz beteiligt. Unsere Antwort basiert deshalb auf den schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften. Allenfalls müssen Sie zusätzliche kantonsspezifische Anforderungen beachten.

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