Gibt es eine Regelung dazu, mit wie viel Abstand zum Gebäude Cheminée-Brennholz gelagert werden muss? Ich möchte es auf einer Dachterrasse lagern, die Fassade ist nicht brennbar.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Zürich

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Dieses Thema ist in den Brandschutzrichtlinien nicht explizit geregelt. Es gelten die allgemeinen Sorgfaltspflichten der Brandverhütung gemäss Brandschutzrichtlinie 12-15 Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz Ziffer 3.2.: Brennholz sowie andere brennbare Materialien müssen mit einem ausreichenden Abstand zu Wärmequellen wie Feuerstellen oder Kaminen gelagert werden, so dass keine Brandgefahr entstehen kann.

Bitte beachten Sie:
Ihr Bauvorhaben liegt in einem Kanton, der sich nicht am Forum Brandschutz beteiligt. Unsere Antwort basiert deshalb auf den schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften. Allenfalls müssen Sie zusätzliche kantonsspezifische Anforderungen beachten.

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