Objekt: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Wallis
Es kommt auf die Fläche der Garage an: Bis zu 600 m2 gilt sie als Einstellraum. Darin ist das Lagern von Material auch ohne feuerfesten Schrank erlaubt. Die Sorgfaltspflicht gemäss Brandschutzrichtlinie 12-15 Art. 3.2 muss aber natürlich auch in Räumen bis 600 m2 beachtet und eingehalten werden.
Ab 600 m2 gilt sie als Parking. Darin ist aus Brandschutzsicht das Lagern von gewissen Gegenständen erlaubt (weitere Informationen finden Sie hier.) Ein feuerfester Schrank darf maximal 1 m3 gross sein. Möglich ist auch ein brennbarer Schrank, dieser darf jedoch maximal 0,5 m3 gross sein.
Bitte beachten Sie auch die Hausordnung. Möglicherweise gibt es darin Bestimmungen zur Lagerung von Material.