Objekt: Mehrfamilienhaus, 6 Wohnungen pro Hausteil, max. 2 Stockwerke, Kanton Bern
Die Türe abzuschliessen, ist nur zulässig, wenn die Fluchtwegfunktion trotzdem gewährleistet ist. Das heisst, die Türe muss sich ohne Schlüssel von innen öffnen lassen. Dazu muss ein Notausgangsverschluss nach SN EN 179 oder bei bestehenden Türen als Nachinstallation mindestens ein innenliegender Zylinderdrehknopf angebracht werden.