Zementgebundene Spanplatten sind allgemein anerkannte Bauprodukte, die der Brandverhaltensgruppe RF 1 zugeordnet sind (siehe Allgemein anerkannte Bauprodukte der VKF).
Dürfen nach den neuen Vorschriften noch immer zementgebundene Spanplatten bis ans Kaminrohr beim Schwedenofen geführt werden?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB