Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Bei einem Alternativkonzept werden anstatt der Brandschutzmassnahmen, die in den Vorschriften festgehalten sind, andere – eben alternative – Lösungen umgesetzt. Die Schutzziele müssen damit in derselben Qualität erreicht werden. Dafür muss die Bauherrschaft einen Nachweis erbringen.