Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Ich möchte mein als Ferienhaus eingetragenes Wohnhaus (EFH) umbauen. Muss die Hauseingangstüre, also somit meine Fluchttüre, eine lichte Breite von 90 cm aufweisen?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Ein Gebäude von 1929 wird kernsaniert. Das Treppenhaus soll architektonisch bestehen bleiben. Die Eingangstüren der obersten beiden Wohnungen stehen im 90-Grad-Winkel zueinander. Ist diese Positionierung nach wie vor zulässig oder behindert das die Fluchtwege?
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