Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Je nach Fläche, Feuerwiderstand und Brennbarkeit des Daches sind die Anforderungen an das Brandverhalten des Materials unterschiedlich.
Lösungsansätze lassen sich aus dem Brandschutzmerkblatt 2001-15 Solaranlagen und der Brandschutzrichtlinie 14-15 Verwendung von Baustoffen Kap. 3.3 Dachkonstruktionen ableiten.
Um eine Konstruktion für möglichst viele Einsatzgebiete ohne zusätzliche Anforderungen zu entwickeln, empfehlen wir Ihnen aus brandschutztechnischer Sicht, nichtbrennbare Materialien zu verwenden.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Blitzschutzanlagen sind bei Gebäuden mit Photovoltaikanlagen nicht zwingend notwendig. 

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Wohnen, Einfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch, Kanton Solothurn
Wenn die PV-Module fest mit dem Balkongeländer verschraubt werden, also Bestandteil der Balkonkonstruktion sind, können dieselben Potentialausgleichsverbindungen («Erdungen») der Photovoltaikanlage verwendet werden.


Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Gewerbe und Industrie; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch, Kanton Zürich
Lithiumbatterien dürfen nicht in Fluchtwegen, Lüftungszentralen oder feuer- und explosionsgefährdeten Räumen aufgestellt werden.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch, Zürich
Es kommt auf die Grösse der Tiefgarage an.


Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Das Bauprodukt als Ganzes muss für den Markt zugelassen sein. Wir empfehlen Ihnen dazu, die Registersuche der Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen.


Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Bei Ihrer Anlage besteht tatsächlich die Gefahr einer Selbstentzündung. 
