Ich möchte eine neue Unterkonstruktion für Photovoltaik-Aufdachanlagen entwickeln, z.B. für Steildächer mit Ziegel- oder Eternitabdeckung. Welche Brandschutzrichtlinien müssen die dabei verwendeten Materialien erfüllen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Je nach Fläche, Feuerwiderstand und Brennbarkeit des Daches sind die Anforderungen an das Brandverhalten des Materials unterschiedlich.

Lösungsansätze lassen sich aus dem Brandschutzmerkblatt 2001-15 Solaranlagen und der Brandschutzrichtlinie 14-15 Verwendung von Baustoffen Kap. 3.3 Dachkonstruktionen ableiten.

Um eine Konstruktion für möglichst viele Einsatzgebiete ohne zusätzliche Anforderungen zu entwickeln, empfehlen wir Ihnen aus brandschutztechnischer Sicht, nichtbrennbare Materialien zu verwenden.

Wir möchten unseren Balkon mit PV-Modulen bestücken, mit einem neuen Metallgeländer. Wie ist dieses fachgerecht zu erden und können wir diese Erdung mit derjenigen der PV-Anlage kombinieren?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen, Einfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch, Kanton Solothurn

Wenn die PV-Module fest mit dem Balkongeländer verschraubt werden, also Bestandteil der Balkonkonstruktion sind, können dieselben Potentialausgleichsverbindungen («Erdungen») der Photovoltaikanlage verwendet werden.