Gilt für einen Einstellraum (Baujahr ca. 1969) in Bezug auf die Fluchtwegsituation, Notbeleuchtung und Beschilderung Besitzstandswahrung? Müssen die aktuellen Brandschutzvorschriften erfüllt werden, auch wenn aktuell keine baulichen Massnahmen geplant sind?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB