Braucht es beim Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses auf jeden Fall eine Öffnung im Dach zur Rauchentlüftung? Beitrag der Sektion Brandschutz Kanton Wallis Falls in jedem Geschoss genügend grosse (mindestens 0.3 m2) Lüftungsflügel vorhanden sind, ist zuoberst im Treppenhaus keine Abströmöffnung gefordert.
In den VKF-Richtlinien ist mir nicht klar, wie die Brandabschnittsfläche in Bezug auf eine RWA bei Räumen mit Galerien oder Zwischengeschossen berechnet werden. Werden diese Flächen dazugezählt? Beitrag der Sektion Brandschutz Kanton Wallis Die Flächen der Zwischenböden und/oder der Galerien müssen zu den Grundflächen dazugezählt werden: