Verkaufsräume (<1200m2) und Räume mit Personenbelegung < 300 Personen werden im Grundsatz der Nutzung Gewerbe zugeordnet.
Diese Nutzung wird gemäss Brandschutzrichtlinie 11-15, Kap. 3.3.1 der QS-Stufe 1 zugeordnet.
Verkaufsräume (<1200m2) und Räume mit Personenbelegung < 300 Personen werden im Grundsatz der Nutzung Gewerbe zugeordnet.
Diese Nutzung wird gemäss Brandschutzrichtlinie 11-15, Kap. 3.3.1 der QS-Stufe 1 zugeordnet.