In welche QSS Stufe werden bei Gebäuden mit geringer oder mittlerer Höhe Verkaufsräume (<1200m2) und Räume mit Personenbelegung < 300 Personen eingestuft?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Verkaufsräume (<1200m2) und Räume mit Personenbelegung < 300 Personen werden im Grundsatz der Nutzung Gewerbe zugeordnet.
Diese Nutzung wird gemäss Brandschutzrichtlinie 11-15, Kap. 3.3.1 der QS-Stufe 1 zugeordnet.
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Füllen Sie die vorgegebenen Tabellen aus und laden Sie den Nachweis als PDF-Datei herunter. Das Dokument können Sie als Teil des Baueingabedossiers einreichen.