Meine Tochter leitet dieses Jahr ein Sommerlager. Da es viele Anmeldungen gibt, möchten die Leitungspersonen im Zelt im Garten schlafen und den Kindern die Betten im Lagerhaus überlassen. Die Hausverwaltung hat dies aber nicht bewilligt und verweist auf Brandschutzgründe. Gibt es etwas, was aus Brandschutzsicht dagegen spricht?
Beitrag der Gebäudeversicherung Graubünden