Die Anforderungen an Pelletheizungen und Pelletlager sind in der Erläuterung der VKF 106-15 «Pelletfeuerungen» beschrieben. Danach gelten für die Ausräumöffnungen folgende Mindestanforderungen:
Wie gross müssen die Öffnungen in einem Pelletlager sein? Das Lager befindet sich im ersten und zweiten Untergeschoss und hat Platz für 50 m3 Pellets.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB