Gilt ein Einfamilienhaus, welches alle Anforderungen an ein «Gebäude geringer Abmessungen» erfüllt, als ein solches oder als Gebäude <11m?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Gewerbe und Industrie, Gebäudehöhe: 11 bis 30 m, Kanton Basel-Stadt
Gemäss Ihrer Beschreibung handelt es sich um Galerien (einen Beitrag zur Unterscheidung von Galerie und Raum finden Sie hier).