Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Wohnen und Gewerbe; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke, Kanton Bern
Bis zu einer Nennwärmeleistung von 70 kW dürfen Heizräume grundsätzlich auch anderen Zwecken dienen.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Gewerbe und Wohnhaus, bis 11 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern
Grundsätzlich können Brandmauern ein- oder zweischalig ausgeführt werden. Massgebend ist, dass die Konstruktion den geforderten Feuerwiderstand aufweist.