Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Wohnen und Gewerbe; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke, Kanton Bern
Bis zu einer Nennwärmeleistung von 70 kW dürfen Heizräume grundsätzlich auch anderen Zwecken dienen.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Gewerbe und Industrie, max. 2 Stockwerke, Kanton Bern
Ob Sie im Heizungsraum Gegenstände lagern dürfen, hängt von der Nennwärmeleistung der Ölheizung ab: