Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Sie haben Recht, die Brandschutzvorschriften machen keine Vorgabe zu der Wahl des Systems. Ausschlaggebend sind vor allem bauökonomische und bautechnische Überlegungen.
Beitrag der Sektion Brandschutz Kanton Wallis
Die Anforderungen an Räume für haustechnischen Anlagen richten sich nach der Art der Anlagen, der Brandgefahr und dem Feuerwiderstand des Tragwerkes oder Brandabschnitten von Bauten und Anlagen.