Standort des Gebäudes
Wallis
Nutzung
Mehrfamilienhaus
Gebäudehöhe
Allgemein
Die Anforderungen an Räume für haustechnischen Anlagen richten sich nach der Art der Anlagen, der Brandgefahr und dem Feuerwiderstand des Tragwerkes oder Brandabschnitten von Bauten und Anlagen (vgl. Brandschutzrichtlinie 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitt, Artikel 3.7.15 Räume für technische Brandschutzeinrichtungen und haustechnische Anlagen).
Für ein Mehrfamilienhaus geringer Höhe bedeutet das je nachdem, wo der Raum angeordnet wird Folgendes:
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EG/OG |
UG |
Brandabschnittsbildende Geschossdecken |
REI 30 |
REI 60 |
Brandabschnittsbildende Wände und horizontale Fluchtwege |
EI 30 |
EI 60 |
Fluchtweg vertikal |
REI 30 |
REI 60 |
Für Wechselrichter gilt das Brandschutzmerkblatt Solaranlagen Ziffer 3.1.3. Lösungsansätze: Bezüglich Anordnung und Montage sind Wechselrichter wie Schaltgerätekombinationen zu behandeln. Objektspezifische Randbedingungen, Abwärme, Zugänglichkeit sowie die Herstellerangaben sind bei der Anordnung und Montage zu beachten. Wechselrichter sind ausserhalb von feuer- oder explosionsgefährdeten Räumen und Zonen anzuordnen.