Die Brandschutzvorschriften BSV 2003 enthielten keine Definition für ein Untergeschoss. Mit der Revision der Brandschutzrichtlinien 2015 wurde dies ergänzt: Die Brandschutznorm (Art. 13 Abs. 4) definiert ein Untergeschoss als ein Geschoss, bei dem mehr als 50 % der Summe der Aussenwandfläche der Umfassungswände unter Terrain liegen.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
So sind Raum und Galerie definiert
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Gebäudehöhe richtig messen
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Spezialfall Gebäude mit geringen Abmessungen
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB