Die Situation: In einem Industriegebäude ohne Unterkellerung werden im EG unter der Treppe 16 Pneus gelagert. Es handelt sich um einen Betonbau, Brandmelder sind keine installiert.
Objekt: Gewerbe und Industrie, max. 2 Stockwerke, Kanton Schwyz
In einem vertikalen Fluchtweg (Treppenhaus) dürfen keine brennbaren Waren gelagert werden.