In Wohnbauten sind keine Feuerlöscher vorgeschrieben. Die neuen Brandschutzvorschriften BSV 2015 beschränken sich auf eine Empfehlung.
Lesen Sie dazu auch den Beitrag „Feuerlöscher im Haus – ja oder nein?“
Ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen Feuerlöscher in einem Reiheneinfamilienhaus zu haben?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB