Wir planen auf einem Grundstück, auf dem bereits ein Einfamilienhaus steht, ein weiteres Einfamilienhaus. Wie wird der minimale Gebäudeabstand definiert?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Gemäss den Brandschutzvorschriften muss jede Wohneinheit als eigener Brandabschnitt ausgebildet werden. Beim freistehenden Einfamilienhaus ist dies naturgemäss der Fall. Werden zwei EFH zusammengebaut (oder ohne ausreichende Schutzabstände gebaut), ist mindestens ein Brandabschnitt erforderlich.

Gibt es einen vorgeschriebenen Mindestabstand von Dachfenstern und Lukarnen zu Brandschutzwänden auf Parzellengrenzen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Einfamilienhaus mit Brandmauer auf Parzellengrenze, bis 11 m hoch, Kanton Zug

Bei dieser Frage spielen mehrere Faktoren mit: die Anordnung und Ausrichtung der Fenster im Objekt sowie die Konstruktionsweise des Daches. Informationen dazu, wie Brandmauern erstellt werden müssen, finden Sie in der Brandschutzerläuterung 100-15.