An Ölheizungen in Einfamilienhäuser bestehen keine Anforderungen an die Innentüren und Bauart Raum. Wie sieht es mit der Lagerung von Heizöl im Keller aus?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Freiburg
Soweit die Heizung, der Aufstellungsraum und die Gaslagerung korrekt ausgeführt und von den zuständigen Stellen geprüft und abgenommen wurden und die Leistung der Heizung weniger als 70kW beträgt, darf der Raum auch für andere Zwecke genutzt werden.