Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: Hochhaus; Kanton Graubünden
Im vertikalen Fluchtweg von Hochhäusern gilt für Baustoffe die Anforderung RF1 (siehe Brandschutzrichtlinie 14-15 Verwendung von Baustoffen Ziffer 4.2 ).
Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: Hochhaus; Kanton Graubünden
Im vertikalen Fluchtweg von Hochhäusern gilt für Baustoffe die Anforderung RF1 (siehe Brandschutzrichtlinie 14-15 Verwendung von Baustoffen Ziffer 4.2 ).
Die Brandschutzexperten der GVB ergänzen die Infoplattform Brandschutz Heureka laufend mit neuen Inhalten.
Ab sofort können Sie bei allen Nutzungen und Gebäudegrössen nachschlagen, welche Bereiche in Brandabschnitte abzutrennen sind und welcher Feuerwiderstand für Tragwerke und Bauteile gefordert ist.