Haben die Ausführungen der FAQ-Nummer – 24-009 im Kanton Bern auch Gültigkeit? Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB Nutzung: Wohnen: Einfamilienhaus; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Bern Im Kanton Bern gibt es zu dieser FAQ keine einheitliche Regelung.