Darf ein Heizungsraum zu einer Wohnung umgenutzt werden? Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Solothurn Aus brandschutztechnischer Sicht können Räume grundsätzlich umgenutzt werden.