Entsprechen die T30-Türen in einem Pflegeheim mit Baujahr 1988 der heutigen Klassifizierung EI30? Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB Objekt: Pflegeheim, 11 bis 30 m, Kanton Bern Eine altrechtliche Brandschutztüre T 30 kann ohne Prüfnachweis nicht mit einem klassifizierten Abschluss EI 30 gleichgestellt werden.