Mit den neuen Brandschutzvorschriften BSV 2015 dürfen Heizanlagen in Wohnhäusern oder in Gebäuden mit geringen Abmessungen grundsätzlich auch in anderweitig genutzten Räumen aufgestellt werden.
Wann dürfen Heizanlagen in anderweitig genutzten Räumen, z.B. in Fitness- oder Lagerräumen, aufgestellt werden?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB