An Ölheizungen in Einfamilienhäuser bestehen keine Anforderungen an die Innentüren und Bauart Raum. Wie sieht es mit der Lagerung von Heizöl im Keller aus?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung

Einfamilienhaus

Gebäudehöhe

bis 11 m hoch

Befindet sich die Ölheizung in einem Raum ohne Feuerwiderstand, ist die Lagerung von Heizöl im selben Raum nicht erlaubt. In Heizräumen mit Feuerwiderstand EI 60 darf bis zu 4 000 l Heizöl in Kleintanks oder bis zu 8 000 l in Stahltanks gelagert werden. Dabei ist ein Abstand von 0,6 m zur Heizanlage sicherzustellen. Sie finden diese Anforderungen in der Brandschutzrichtlinie 24-15 Wärmetechnische Anlagen unter Ziffer 6.

Grössere Lagermengen sind in separaten Räumen ohne zusätzliche Brandlasten zu lagern, die mit Feuerwiderstand EI 60 ausgebildet sind. Türen müssen mindestens EI30 erfüllen. Als Zugang zu Tankräumen sind Einstiegsöffnungen von mindestens 0.7×1 m zu erstellen. Sie finden dies Anforderungen in der Brandschutzrichtlinie 26-15 Gefährliche Stoffe, Ziffer 5.

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