Ich habe auf dem Forum Brandschutz gelesen, dass die Lagerung brennbarer Materialien in Einstellräumen (< 600 m2) ist nicht grundsätzlich verboten ist. Nicht zulässig seine leichtbrennbare Flüssigkeiten und Gase." Ab welcher Dauer wird von Lagerung gesprochen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Einstellräume und Parkings

Die Dauer für eine Lagerung wird in den Brandschutzvorschriften nicht explizit erwähnt. Angesichts dessen, dass ein Brandereignis jederzeit eintreffen kann, müssen bei gefährlichen Stoffen in Gebäuden jederzeit die in den Brandschutzvorschriften festgelegten Maximalmengen eingehalten werden.

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